Was einen Geschäftskundentarif ausmacht
Technisch liegt oft dieselbe Leitung im Haus. Die Glasfaser weiß nicht, ob am anderen Ende eine Familie streamt oder eine Kanzlei Akten verschickt. Der Aufpreis bezahlt den Service drumherum und ein paar Funktionen, die es im Privattarif nicht gibt.
Privattarif
- Entstörung nach gesetzlichem Mindeststandard, ohne vertraglich zugesagte Stundenfrist
- Allgemeine Hotline mit Warteschlange
- Meist dynamische IP, teils nur DS-Lite ohne eigene IPv4
- Ein oder wenige Rufnummern, keine Durchwahlen
- Rechnung auf eine Privatperson, Preise brutto
- AGB schließen gewerbliche Nutzung teilweise aus
Geschäftskundentarif
- Zugesagte Entstörzeit, oft mit Option auf kürzere Fristen oder längere Servicezeiten
- Eigene Hotline für Geschäftskunden, teils mit festen Ansprechpartnern
- Feste IPv4 inklusive oder als Option, öffentliche IPv4 im Dual-Stack
- Rufnummernblock mit Durchwahlen oder SIP-Trunk für die Telefonanlage
- Rechnung auf die Firma, Preise netto ausgewiesen
- Häufig Verzicht auf einen Teil der Verbraucherrechte im Vertrag
Die Entstörung ist der Punkt, der im Ernstfall zählt. Ein Privatkunde wartet, bis ein Technikertermin frei ist. Ein Geschäftskunde hat eine Frist im Vertrag, die der Anbieter einhalten muss. Wie man solche Zusagen liest, erklärt die Seite Entstörzeiten und SLA.
Die Telefonie ist der zweite Unterschied, der im Alltag auffällt. Wer Durchwahlen für Mitarbeitende braucht oder eine Telefonanlage betreibt, kommt um einen Geschäftskundenanschluss kaum herum. Mehr dazu unter Telefonie für Firmen. Für VPN und Fernwartung siehe Feste IP-Adresse.
Welche Schutzrechte für Firmen gelten
Das Telekommunikationsgesetz schützt vor allem Verbraucher. Ein Teil dieser Regeln gilt für alle Kunden, ein Teil für kleine Firmen, und ein Teil nur für Privatleute. Die Grenze zieht § 71 Absatz 3 TKG.
| Regel | Verbraucher | Kleinst- und kleine Unternehmen | Größere Unternehmen |
|---|---|---|---|
| Nach Ende der Mindestlaufzeit monatlich kündbar (§ 56 Abs. 3) | Ja | Ja | Ja |
| Mindestlaufzeit höchstens 24 Monate, Angebot mit 12 Monaten (§ 56 Abs. 1) | Ja | Ja, außer bei ausdrücklichem Verzicht | Nein |
| Entstörpflicht und Entschädigung bei längerem Ausfall (§ 58) | Ja | Ja, außer bei ausdrücklichem Verzicht | Nein |
| Minderung bei zu geringer Bandbreite (§ 57 Abs. 4) | Ja | Nein | Nein |
| Widerrufsrecht bei Online- oder Telefonabschluss | Ja | Nein | Nein |
Der Verzicht steckt bei vielen Geschäftskundenverträgen schon im Auftragsformular. Ein Satz wie „Der Besteller verzichtet gemäß § 71 Abs. 3 TKG auf die Anwendung der Kundenschutzbestimmungen“ ist üblich. Lies das Formular vor der Unterschrift und frag nach, wenn dir der Verzicht nicht passt. Wer als kleines Unternehmen zählt, richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme.
Was ein Ausfall kostet: selbst rechnen
Ob sich der Aufpreis lohnt, hängt an einer Zahl: Was kostet dich eine Stunde ohne Internet? Die folgende Rechnung nutzt ein ausgedachtes Planungsbüro mit fünf Leuten. Setz deine eigenen Werte ein.
- Personalkosten pro Stunde. Fünf Leute mit je 45 Euro Stundenkostensatz ergeben 225 Euro. Ohne Netz arbeiten sie geschätzt nur halb so produktiv. Verlust: 112,50 Euro je Stunde.
- Entgangenes Geschäft. Telefon tot, Mails kommen nicht an, Pläne können nicht raus. Das Büro schätzt den Schaden auf 50 Euro je Stunde.
- Summe je Stunde. Rund 160 Euro je Stunde Ausfall während der Arbeitszeit.
- Dauer im schlechten Fall. Die Leitung fällt am Freitagmittag aus. Mit Privattarif kommt der Techniker am Dienstag, das sind 16 Arbeitsstunden. Mit einer zugesagten Entstörung binnen acht Stunden in der Servicezeit sind es höchstens 8.
- Vergleichen. Die Differenz pro Störfall mit den jährlichen Mehrkosten des Geschäftskundentarifs vergleichen.
| Fiktives Beispiel | Privattarif | Geschäftskundentarif |
|---|---|---|
| Kosten je Ausfallstunde | 160 Euro | 160 Euro |
| Ausfall in Arbeitsstunden | 16 | 8 |
| Kosten des Störfalls | 2.560 Euro | 1.280 Euro |
| Differenz je Störfall | 1.280 Euro | |
Schon ein langer Ausfall alle paar Jahre kann den Aufpreis eines ganzen Jahres aufwiegen. Kommt eine Rufumleitung oder ein Mobilfunk-Backup dazu, sinken die Kosten je Stunde in beiden Fällen deutlich. Dann wird die Rechnung knapper. Wie so ein Backup aussieht, steht unter Ausfallsicherheit.
Wann sich der Aufpreis lohnt
- Mehrere Leute sind auf den Anschluss angewiesen, und ohne Netz steht die Arbeit.
- Die Telefonie läuft über den Anschluss, und Kunden rufen an, um Termine oder Aufträge zu vergeben.
- Du brauchst eine feste IP für VPN, Fernwartung oder Partnerfreigaben.
- Eine Praxis oder Kanzlei muss für Patienten oder Mandanten erreichbar sein und kann nicht einfach ins Café umziehen.
- Du willst eine Rechnung auf die Firma, mit Nettopreisen und ohne Diskussion über private Mitnutzung.
Wann ein Privattarif reicht
Für viele Solo-Selbstständige ist der Privattarif die vernünftige Wahl. Wer allein arbeitet, alles in der Cloud hat und im Notfall per Smartphone-Hotspot weitermacht, verliert bei einem Ausfall wenig. Glasfaser im Privattarif ist schnell und hat oft genug Upload für Videokonferenzen und große Dateien.
Prüf dabei zwei Dinge. Erstens die AGB: Manche Anbieter erlauben Privattarife nur für private Nutzung. Zweitens das Mobilfunkvolumen für den Notfall, damit der Hotspot einen ganzen Arbeitstag trägt.
Ein Mittelweg ist ein Privattarif mit einem guten Backup. Der Ausfall wird dadurch kürzer, ohne dass du für Service zahlst, den du selten brauchst. Das funktioniert, solange du keine feste IP, keine Durchwahlen und keine Telefonanlage brauchst. Kommen Mitarbeitende dazu oder hängt die Erreichbarkeit am Festnetz, lohnt der Blick auf den Geschäftskundentarif neu. Ein Wechsel ist nach Ende der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist möglich, das hält dich nicht lange fest.
Welche Glasfaseranbieter Geschäftskundentarife anbieten und wie die Anschlüsse sich unterscheiden, steht unter Glasfaser für Unternehmen.
Häufige Fragen
Darf ich als Firma einen Privattarif buchen?
Das regeln die AGB des Anbieters. Manche schließen gewerbliche Nutzung aus, andere dulden sie. Lies vor der Bestellung nach, sonst riskierst du im Streitfall eine Kündigung oder eine Umstellung auf den teureren Tarif.
Gilt die Höchstlaufzeit von 24 Monaten auch für meine Firma?
Für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen ja, sofern du nicht ausdrücklich darauf verzichtet hast. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du als Firma jeder Größe monatlich kündigen.
Bekomme ich als Geschäftskunde eine Entschädigung, wenn der Anschluss tagelang ausfällt?
Die gesetzliche Entschädigung aus § 58 TKG gilt für kleine Unternehmen nur, wenn im Vertrag kein Verzicht steht. Ansonsten zählt die vertragliche Regelung, etwa eine Gutschrift bei überschrittener Entstörzeit.
Wie setze ich einen privat mitgenutzten Anschluss steuerlich an?
Das hängt von deiner Situation ab und gehört in die Hände deiner Steuerberatung. Ein Geschäftskundenvertrag auf die Firma macht die Abgrenzung meist einfacher.